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VGH Bayern, 21.03.2011 - 11 ZB 10.1857 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 11 ZB 10.1857
Der Zulassungsantrag beschränkt sich zur Begründung der Behauptung, das Erstgericht habe die Bewertungen der angegriffenen zwei Fahrlehrerprüfungsbescheide zu Unrecht unbeanstandet gelassen, darauf, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vom 17.4.1991 NJW 1991, 2005) auszuführen, dass, wenn zwischen dem Prüfungsausschuss und dem Bewerber fachliche Meinungsverschiedenheiten bestünden, eine Antwort nicht als falsch bewertet werden dürfe, wenn sie entweder fachlich zutreffe oder wenigstens vertretbar sei und mit gewichtigen Argumenten belegt und folgerichtig begründet worden sei. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 2 L 449/00
An das Darlegen der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Rahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 11 ZB 10.1857
Es bedeutet vielmehr "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (OVG Magdeburg vom 07.06.2001 NVwZ-RR 2002, 74).